NATURSCHUTZ
Die Planung unseres Windparks steht unter Berücksichtigung von naturschutz- und immissionsfachlichen Interessen. Zwar haben in den vergangenen Jahren viele Studien Befürchtungen einer negativen Umweltbelastung widerlegt, dennoch haben wir alle erforderlichen Gutachten erstellen lassen, um diese Aspekte bei der Planung umfassend einzubeziehen.
Die Erfassung der örtlichen Fledermauspopulationen erfolgte ebenfalls durch einen unabhängigen Sachverständigen. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag dabei auf den für Windkraftplanungen relevanten Fledermausarten in einem Radius von etwa 1.000 Meter um die Windeignungsflächen. Im Gebiet wurden mehrere Fledermausarten detektiert
Das schalltechnische Gutachten dient als Lärmschutznachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dabei werden für die maßgeblichen Immissionspunkte die Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Orientierungswerten gegenübergestellt. Das schalltechnische Gutachten führt den Nachweis, dass unter den im Gutachten aufgeführten Bedingungen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der WEA bestehen.
Da der Bürgerwindpark Ahrensfeld zu beiden Seiten der Bundesautobahn A1 verläuft und westlich an den Autobahnparkplatz der BAB A1 grenzt, wurde aufgrund des Abstandes zwischen der Bundesautobahn und den Windenergieanlagen für die WEA Ah06 und für die WEA Ah07 ein Nachweis erbracht, dass keine Gefährdung von Personen auf der Bundesautobahn A1 und auf dem Autobahnparkplatz besteht. Die Zulässigkeit wurde unter Berücksichtigung der zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen (zusätzlicher Wartungsintervall) für beide WEA erbracht
Der Windpark Wittefeld liegt zum überwiegenden Teil im Trinkwassergewinnungsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Wittefeld der Stadtwerke Osnabrück AG sowie in der Nähe weiterer Brauchwasser-/Beregnungsbrunnen. Der Bau von Windkraftanlagen im Gebiet einer möglichen Schutzzone IIIB hat generell ein geringes Gefährdungspotenzial bzgl. der Wassergewinnungsanlage und ist nach Aussagen des Gutachters genehmigungspflichtig. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen lässt sich das Gefährdungspotenzial für das Grund- und Fließwasser auf ein Minimum reduzieren
Die Planung wurde durch die TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG daraufhin bewertet, ob bei den gewählten WEA-Abständen die Auslegungswerte der Turbulenzintensität an den betrachteten WEA eingehalten werden. Der Lastvergleich der Betriebsfestigkeitslasten des WEA-Herstellers ergab keine relevante Überschreitung, so dass die Standsicherheit hinsichtlich der Ermüdungslasten unter Berücksichtigung der Anforderung aus diesen Berechnungen nicht gefährdet ist.
Eingeholte Gutachten
AW Windenergie Bramsche GmbH & Co. KG
Dornsbergweg 7
49565 Bramsche